Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kletterwaldes Chemnitz-Rabenstein, vertreten durch den Betreiber:
Olaf Glitzner & Fabian Klingenberger GbR, Zürnerstr. 11, 08527 Plauen
(im Nachfolgenden kurz „Kletterwald“ od. „Betreiber“ genannt)
- Bestätigung der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Jeder Teilnehmer erkennt vor dem Betreten des Kletterwaldes diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Teilnehmer bestätigt mit dem Erwerb bzw. der Vorlage eines gültigen Tickets (Eintrittskarte, Gutschein), die AGB gelesen und verstanden zu haben und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter (im Folgenden Begleitperson genannt) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer besprechen. Die Begleitperson ist für die Einhaltung der AGB durch die ihm anvertrauten Minderjährigen allein verantwortlich.
- Altersmindestgrenzen, Mindestgröße, Ausschlussfaktoren:
Die Benutzung des Kletterwaldes ist für Besucher ab einer Mindestgröße von 1,20 m und einem Mindestalter von 6 Jahren gestattet. Die Nutzung der verschiedenen Parcours ist alters- und größenabhängig. Die für die einzelnen Parcours geltenden Bedingungen sind auf unserer Website (www.kletterwald-chemnitz.de) bzw. in den Aushängen vor Ort ersichtlich.
Ausschlussfaktoren für eine Begehung der Parcours:
- Personen mit einem Körpergewicht ab 120 kg bzw. einem Taillen- oder Hüftumfang, der einen sicheren Sitz der Kletterausrüstung nicht gewährleistet.
- Personen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, die bei der Begehung der Parcours eine Eigengefahr und/odereine Gefahr für andere Personen darstellen könnten.
- Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderer Substanzen, die die Aufmerksamkeit und Reaktion beeinflussen.
- Benutzung des Kletterwaldes durch Minderjährige:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Kletterwald nutzen, wenn die sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleitperson den/die Minderjährigen vor der Nutzung umfassend und verständlich über die Benutzerregeln informiert hat.
Die sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleitperson muss an der theoretischen Einweisung teilnehmen.
Die sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleitperson von minderjährigen Teilnehmern ist für die Aufsicht während des Besuches und die Begleitung während des Begehens des Kletterparks für die minderjährigen Teilnehmer alleine verantwortlich. Dies gilt für Schulklassen, Gruppen aller Art sowie Einzelpersonen.
Bei Vorliegen einer Einverständniserklärung ist die Nutzung des Kletterwaldes für Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren auch ohne sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleitperson möglich. Die Einverständniserklärung erhalten Sie bei unserem Personal bzw. als Download auf unserer Homepage www.kletterwald-chemnitz.de. - Sicherheit/Benutzerregeln:
Die Benutzung des Kletterwaldes ist eine sportliche Aktivität, die mit Risiken verbunden ist. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheits-/Benutzerregeln kann die Gefahr einer ernsthaften Verletzung oder tödlichen Absturzes bestehen!
- Jeder Besucher bekommt vor Begehen des Kletterwaldes die Ausrüstung angelegt. Dies erfolgt ausschließlich durch unser Personal. Ein eigenmächtiges Öffnen, Ablegen oder Ändern der Ausrüstung ist strengstens untersagt!
- Vor dem Klettern erhält jeder Besucher eine theoretische und praktische Einweisung durch unser Personal. An dieser Einweisung ist zwingend teilzunehmen. Falls der Besucher nach dieser Einweisung sich nicht in der Lage fühlt, diese Anweisungen korrekt zu befolgen, muss er auf das Klettern verzichten.
- Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.
- Jedes Element zwischen den Plattformen darf nur von jeweils einer Person benutzt werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Ausnahmen hiervon sind die Parcours, welche ab einem Mindestalter von 14 Jahren begangen werden dürfen, hier darf sich nur 1 Person pro Plattform aufhalten.
- Seilbahnen und Fahrelemente dürfen erst dann benutzt werden, wenn ersichtlich ist, dass dies gefahrlos möglich ist (es dürfen sich im Element und im Ankunftsbereich von Seilbahn und Fahrelement keine Personen aufhalten). An den Seilbahnen darf kein Anlauf genommen werden und es muss grundsätzlich immer im Ankunftsbereich mitgelaufen und mit den Füßen abgebremst werden.
- Im gesamten Kletterwald gilt das Prinzip „Jeder achtet auf Jeden“. Das heisst, alle Teilnehmer sind dazu angehalten, aufmerksam und rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern zu agieren.
- Der Kletterwald darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Ausrüstung an andere Personen ist nicht gestattet.
- Lange Haare müssen zur Vermeidung von Unfällen zusammengebunden werden. Piercings, Schmuck, Schals, Tücher etc. müssen abgedeckt oder entfernt werden.
- Beim Begehen des Kletterwaldes dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z. B. durch Herunterfallen für andere darstellen (z. B. Mobiltelefone, Kameras, Getränke etc.).
- Im Kletterwald dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden, es dürfen auf keinen Fall die blau markierten abgesperrten Schutz- und Gefahrenbereiche übertreten werden.
- Im Kletterwald besteht striktes Rauch- und Alkoholverbot!
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Haftungsbegrenzung:
Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die infolge der Nichtbeachtung der Benutzerregeln entstehen sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden oder die durch höhere Gewalt entstehen. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für entstandene Sach- oder Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. -
Zahlungsbedingungen:
Die Benutzung des Kletterwaldes ist nur während der Öffnungszeiten und mit Besitz einer gültigen Eintrittskarte sowie nach Einweisung durch das Personal des Kletterwaldes gestattet. Für verlorene Eintrittskarten/Gutscheine gibt es keinen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gegenwertes von Eintrittskarten/Gutscheinen erfolgt nicht.
Die Bezahlung des Eintrittspreises erfolgt vor der Nutzung des Kletterwaldes.
Es gelten die Eintrittspreise des an der Kasse befindlichen Aushangs.
Die maximale Nutzungsdauer beträgt 2,5 Stunden inklusive Einweisung.
Nach Ablauf von 2,5 Stunden muss die übergebene Sicherheitsausrüstung komplett zurückgegeben werden.
Bei Überschreitung von mehr als 15 Minuten ist ein Aufpreis in Höhe von 5,00 € pro Teilnehmer und pro angefangener weiterer Stunde zu zahlen.
Bei unsachgemäßer Behandlung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung (z.B. mutwillige oder durch Nachlässigkeit hervorgerufene Verschmutzung oder Beschädigung) werden die Kosten der Reinigung oder der Reparatur dem verursachenden Teilnehmer bzw. der Begleitperson in Rechnung gestellt. - Sonstiges:
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, in der gesamten Anlage Foto-, Film- oder Webcam-Aufnahmen zu Informations- oder Werbezwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, hat er dies dem Betreiber vor Nutzung des Kletterwaldes ausdrücklich mitzuteilen.
- Das Fertigen von Foto-, Film- oder Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers ist in der gesamten Anlage des Kletterwaldes verboten. Etwaige Schadensersatzansprüche im Falle von Missachtung behält sich der Betreiber vor.
- Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung aller vorhandenen Parcours. Diese können z.B. wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten oder aus witterungsrelevanten Gründen außer Berieb sein.
- Schließung des Kletterwaldes, Ausschluss von Teilnehmern:
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitsrelevanten Gründen (z. B. Sturm, Gewitter, Feuer, Niederschlag, etc.) einzustellen. Ein Anspruch auf Rückvergütung bereits gelöster Tickets besteht in diesem Fall nicht.
- Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletterwaldes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
- Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
- 2 Stunden nach dem letzten Einlass werden die Parcourseinstiege geschlossen.
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Schließfächer:
Zur Verwahrung von mitgeführten Taschen, Rucksäcken, Wertgegenständen etc. stehen in begrenzter Anzahl Schließfächer zur Verfügung. Die Aushändigung eines Schließfachschlüssels erfolgt gegen einen Pfand in Höhe von 10,00 €. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Das Schließfach ist durch den Teilnehmer selbst zu verschließen, den Schüssel hat er während des Aufenthaltes im Kletterwald bei sich zu tragen. Für in Verlust geratene Schlüssel wird der Pfand einbehalten. Schließfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird 7 Tage zur Abholung aufbewahrt.
- Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatum unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Gleiches gilt für Lücken.
Gerichtsstand ist Plauen/Vogtland.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.03.2020.
Olaf Glitzner und Fabian Klingenberger GbR
Zürnerstr. 11, 08527 Plauen
Tel: (0172) 7962379